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Bezirksgeschäftsstelle Oberbayern

Zeppelinstraße 3

85399 Hallbergmoos

Tel.: 0811 – 95949749

FAX.: 0811 – 9982426

geschaeftsstelle@fw-oberbayern.de

Öffnungszeiten:

Montag: 9.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr

Günter Kaltner – Geschäftsführer

Eva Gottstein MdL – Bezirksvorsitzende

Mobil: 0171 – 834 29 12

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Öffentlicher Dienst

Fakten:

  • zunehmende Verschlechterung der Situation im öffentlichen Dienst; demotivierte Mitarbeiter; Grundvertrauen in den Dienstherrn ist erschüttert

Position der FW:

  • Verwaltungsreform ohne Einbeziehung der Betroffenen hat Vertrauen zerstört und zu fachlichen Fehlentscheidungen geführt, die öffentlicher Dienst und Bürger nun ausbaden müssen
  • Umsetzung einer Dienstrechtsreform bereits für 2009/2010 überfällig
  • unglaubwürdige Ankündigung einer Dienstrechtsreform der Regierung kurz vor der Wahl; gebrochene Wahlversprechen der CSU nach der Landtagswahl 2003: Arbeitszeitverlängerung (42h-Woche) und Lohnkürzungen
  • keine substantielle Verbesserung erkennbar: es wird Beamten "großzügig"in Aussicht gestellt, was ihnen in der Vergangenheit genommen wurde
  • ein funktionierender, motivierter und objektiv arbeitender Beamtenapparat ist für den Staat unentbehrlich und nicht zum Billigtarif zu haben
  • Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten ist einzuhalten
  • Bürokratieabbau statt Arbeitszeitverlängerung
  • Kastendenken im öffentlichen Dienst aufbrechen; Abbau der Benachteiligung der Diplomingenieure und anderer FH-Absolventen im Laufbahnrecht; uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit für Stellen des höheren Dienstes
  • Gefahr eines Qualitätsverlustes im öffentlichen Dienst durch die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EG); Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit Bachelorabschluss werden z.B. den deutschen Diplomingenieuren gleichgestellt, obwohl Bachelor nicht diese Qualität aufweist
  • Zurückfallen der Besoldung des öffentlichen Dienstes gegenüber den Tarifabschlüssen erschwert Gewinnung qualifizierten Nachwuchses; gezieltes Gegensteuern nötig
  • Beförderungsstellen fehlen; Beförderungsstau z.B. im ehemals von Ministerpräsident Beckstein geführten Innenministerium: Beförderungen trotz überdurchschnittlicher Beurteilungen und erfüllter 10-jähriger Mindestwartezeit seit fast 10 Jahren überfällig (d.h. fast 20 Jahre keine Beförderung)

Download der Themenkarte "Öffentlicher Dienst"

Themenkarte_öffentlicher_Dienst.pdf6.2 KB

Aktuelle Informationen zur Besoldung von Ingenieuren im öffentlichen Dienst

Das lebenslange Lernen ist für uns eine der wesentlichen Zukunftsvoraussetzungen für unsere Gesellschaft, um mit der weltweiten Entwicklung Schritt halten zu können. Es ist nicht mehr ausreichend, wie bisher im öffentlichen Dienst festgeschrieben nach indischem Kastenmuster, standesorientiert zu denken. Berufstheoretische und berufspraktische Qualifikation muss ergänzt durch Berufserfahrung zu einer Chancengleichheit der Bewerber führen.

Der öffentliche Dienst kann langfristig seine Qualität nur dann halten, wenn er gegenüber der Privatwirtschaft auch gute Kräfte an sich binden kann. Deswegen muss die Bewertung und Zielsetzung, insbesonders der Fachhochschulabsolventen losgelöst von der einmal erworbenen Statusbildung gesehen werden. Die Mitarbeiter, die sich bei der Zielerfüllung durch Wissen und Leistung als effizienter erweisen, müssen auch in der dienstlichen Bewertung leistungsgerecht bewertet werden. Dafür müssen nachvollziehbare Beurteilungsmerkmale festgesetzt werden. Momentan scheitert der öffentliche Dienst bereits an der Zielsetzung.

Die Freien Wähler bedauern, dass die bayerische Staatsregierung es versäumt hat die Folgen des Bologna-Prozesses für die in Bayern ausgebildeten guten Absolventen der Fachhochschulen und der Universitäten zu regeln. Im Anbetracht der Situation in der Privatwirtschaft, die längst durch aktives Handeln die Konsequenzen gezogen hat und die Absolventen nicht mehr ausschließlich nach Studienabschluss bewertet, sondern nach Zielerfüllungsmerkmalen und Leistung, wird der öffentliche Dienst einer weiteren Fehlentwicklung zugeleitet.

Nach unserer Meinung werden Fachhochschul-Ingenieure, wenn Sie dem Bachelor gleichgestellt werden, unterbewertet. Leistungsfähige Ingenieure werden den öffentlichen Dienst meiden. Das Einstiegsgehalt der über 8 Semester (6 theoretisch und 2 praktisch) aufwendig ausgebildeten Ingenieure muss dem sogenannten höheren Dienst angepasst werden und mindestens aktuell bei A 12 liegen. Die durchgehende Bezahlung bis A 16 muss durchgehend möglich werden. Die Vorbehaltsklausel höherer Dienst für Universitätsabgänger ist nicht mehr zeitgemäß und entspringt einem überstrapazierten, althergebrachten humanistischen Gedankengut.

Forderung: Verleihung des gleichrangigen Masterstatusses an die praxisorientierten über 8 Semester gleichwertig ausgebildeten Fachhochschulabgänger und Eröffnung der gleichen Chancen, wie dies bei den Unversitätsabgängern formal von vornherein ohne Nachweis vorausgesetzt wird. Auch den praxiserfahrenen Diplomingenieuren (FH) ist der Masterstatus durch gesetzliche Regelung zuzuweisen. Dies dürfte bei Berücksichtigung der Berufserfahrung und der jeweiligen Lebensleistung der FH-Abgänger wohl keine Frage sein.

Im Gegensatz zu den verwaltungsintern ausgebildeten Verwaltungsbeamten des öffentlichen Dienstes besteht seitens der diplomierten Ingenieure der Vorteil das mindestens 8 Semester und mehr als 1000 Stunden zusätzlich aufgewendet werden zur Ausbildung. Eine geringere Einstufung der Verwaltungsbeamten, allerdings mit Aufstiegschancen ist nachvollziehbar.

Die Dauer eines Studiums ist nur ein Kriterium der Bewertung. Unter sechs theoretischen Semestern, angepasst an die europäische Entwicklung (Bayern liegt angeblich auch darin) dürfen die hochqualifizierten Ingenieure nicht schlechter gestellt werden als Bewerber aus dem Ausland. Mindestens sechs theoretische und 2 praktische berechtigen zum Einstieg ein Anfangsgehalt in A 12. Die Verdienstmöglichkeiten sollen sich dann an der beruflichen Leistung orientieren.

Ein Bundesingenieurgesetz werden die Freien Wähler unterstützen, um bundeseinheitlich die Zukunft der Ingenieure im öffentlichen Dienst abzusichern. Zukünftig ist im globalen Wettbewerb auch eine höhere Flexibilität erforderlich, damit die Ingenieure ihre Kompetenzen auch bundesweit ausüben können. Ohne ein gleichwertiges Anforderungsprofil bleibt dies Stückwerk. Um eine gleichrangige Chance der Ingenieure auch gegenüber Drittländern zu bekommen ist ein bundesweites Ingenieurkammergesetz, ähnlich einem bundesweiten Abitur unabdingbar. Gerne werden wir in Zukunft Gespräche mit dem ZVI führen um an zukunftsorientierten Gesetzesvorlagen mitzuwirken, damit der öffentliche Dienst auch künftig auf leistungsfähige Ingenieure bauen kann.