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15.04.2010 Stellplätze
Garagen- und Stellplatzsatzung
Stadt Ingolstadt
Herrn Oberbürgermeister Dr. Lehmann
Rathausplatz
85049 Ingolstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lehmann,
die FW- Stadtratsfraktion stellt folgenden A n t r a g:
die Anlage 1 zur Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ingolstadt wird dahingehend abgeändert, dass für Studentenwohnheime und Studentenappartements ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz je 3 Betten zuzüglich 10 % für Besucher vorgeschrieben wird.
Begründung:
Nachdem in der städtischen Garagen- und Stellplatzsatzung keine explizite Regelung für Studentenwohnheime und Studentenappartements getroffen ist, gilt die Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung. Diese schreibt 1 Stellplatz je 5 Betten sowie 10 % für Besucher vor.
Die Erfahrungen mit den bestehenden Studentenwohnheimen haben gezeigt, dass die Festsetzungen in der Landesverordnung der heutigen Realität nicht mehr entsprechen. Man kann davon ausgehen, dass in etwa jeder zweite Student mit dem privaten PKW anreist und somit in diesem Umfang Stellplatzbedarf besteht.
Das Studentenwohnheim in der Hildebrandtstraße beispielsweise verursacht durch Mangel an Stellplätzen erhebliche Probleme in der angrenzenden Wohnbebauung.
Um künftigen Bauvorhaben in diesem Bereich rechtzeitig begegnen zu können, besteht nach Auffassung der FW Stadtratsfraktion dringender Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Gietl
(im Namen der FW Fraktion)





