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Jugendschutz: Gesetze konsequenter anwenden
Jugendschutz: Gesetze konsequent anwenden
Wirkung von Bußgeldern gegen Alkoholmissbrauch ist fraglich
Tequila Sunrise, Caipirinha, Long Island Ice Tea oder doch lieber ein kühles Helles? Groß sind die Verlockungen, wenn man sich unter Leute begibt und zusammen mit Freunden ausgeht.
In den letzten Jahren hat sich jedoch ein Trend entwickelt, der immer stärker zum Nachdenken zwingt: Wurden im Jahr 2000 noch knapp 9500 Jugendliche mit Alkoholvergiftung in Deutschlands Kliniken eingeliefert, gab es 2006 bereits 19500 solcher Fälle. In jüngster Zeit kam daher die Forderung auf, übermäßigen Alkoholkonsum durch Bußgelder zu regeln. Gerade unter Jugendlichen erfreut sich das sogenannte „Komasaufen“, als „bingedrinking“ aus Großbritannien herübergeschwappt, großer Beliebtheit.
Auf rechtlich unzulässigen „Flatrateparties“ wird Alkohol an bereits betrunkene Jugendliche ausgeschenkt, werden viele dazu verleitet, über ihr Limit hinaus zu gehen. Besonders betroffen sind Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Da ihnen ein Enzym zum Alkoholabbau fehlt, kann es bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 1 Promille zu Ausfallerscheinungen kommen.
Alkoholkonsum gehört andererseits zur Entwicklung, die Jungen und Mädchen in dieser Phase vollziehen. So wollen Jungen ihre Männlichkeit durch Trinkfestigkeit unter Beweis stellen, während Mädchen durch Alkohol ihre Reife zu demonstrieren glauben. Kann man dieser Entwicklung überhaupt durch Bußgelder entgegenwirken? Es scheint vielmehr die Gefahr zu bestehen, dass der Reiz des Verbotenen in den Jugendlichen das Gegenteil des Gewünschten auslöst und die bedenklichen Tendenzen sogar noch verstärken könnte.
Das Problem sollte vielmehr dort angesprochen werden, wo es entsteht. Eltern suchen den Dialog mit ihren Kindern nicht mehr. Wenn Jugendliche betrunken nach Hause kommen, werden sie mit einer Moralpredigt niedergemacht und bestraft. Ein offener Dialog über die Thematik, die Frage nach Gründen und der Erfahrungsaustausch finden in der Familie heutzutage kaum mehr statt. Eltern kontrollieren nicht mehr. Immer häufiger schlüpfen Lehrer oder Street Worker in die Rolle des Erziehenden und übernehmen die Arbeit der Eltern.
Statt eines Bußgelds bei hohem Alkoholkonsum könnten soziale Stunden, in denen Jugendliche die Perspektive wechseln können, wenn sie beispielsweise Street Worker oder Pädagogen bei ihrer Arbeit unterstützen, verordnet werden. Auf der anderen Seite hätten beide Maßnahmen den Effekt der Kriminalisierung von Alkoholkonsum. Gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sozialstunden ein Mittel des Strafvollzuges bei Körperverletzungen, Raub und Dealerei sind, stellt sich die Frage, ob der Alkoholkonsum auf demselben Level steht.
Generell bleibt Folgendes zu sagen: Wenn die bestehenden Gesetze des Jugendschutzes konsequenter angewandt würden (Kontrolle des Alkoholausschanks und vor allem des Verkaufs) wäre die Chance, an große Mengen zu gelangen, nicht mehr so hoch. Außerdem fehlt es an verstärktem außerschulischen Engagement der Jugendlichen gerade im benannten Zeitraum. Ganztagsschulen, in denen Schüler jeden Nachmittag etwas anderes machen (Musikunterricht, Tanzkurse, Zeichenschule, Sport etc.) könnten dem insgesamt viel mehr entgegenwirken und hätten eine noch stärkere Wirkung als die Sozialstunden selbst.
Fazit: Gesetze konsequent anwenden statt mit Bußgeldern drohen.
Tequila Sunrise, Caipirinha, Long Island Ice Tea oder doch lieber ein kühles Helles? Groß sind die Verlockungen, wenn man sich unter Leute begibt und zusammen mit Freunden ausgeht.
Von Franz Peters,
Vorsitzender der Jungen Freien Wähler Ingolstadt





