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Antrag zur Erstellung einer Nutzungsvereinbarung für das Bürgerhaus
Antrag zur Behandlung im Gemeinderat
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zur Behandlung im Gemeinderat stellt die FW-Fraktion den folgenden Antrag:
Es ist ein Nutzungskonzept und eine Nutzungsvereinbarung für das Bürgerhaus zu erstellen.
Das Nutzungskonzept/ die Nutzungsvereinbarung soll die folgenden Themen regeln:
- Vermietung aller Räume des Bürgerhauses
- Pflichten und Rechte des Wirts
- Pflichten und Rechte der Mieter
- Pflichten und Rechte der Gemeinde
- Nutzung der Einrichtungsgegenstände des Bürgerhauses (z.B. Lautsprecheranlage und Beleuchtungsanlage). Benennung der Ansprechpartner hierfür.
- Zuständigkeiten ( Vermietung, Einweisung in die Lautsprecher und Beleuchtungsanlage, Meldung von Mängeln und Reparaturbedarf, Gebäudereinigung …….)
- Regelungen zur Vermietung (bis wann spätestens kann ich mieten, wie lange ist die Vorlaufzeit etc.)
- das Nutzungskonzept sollte jederzeit erweitert werden können (Erfahrungswerte etc.)
- wie weit ist die Gemeinde ( Bauhof,…… ) mit einzubinden
Mit der Erstellung eines Entwurfs wird der Bau- und Bürgerhausausschuss beauftragt.
Der Entwurf ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Bei der Erstellung soll der Wirt mit einbezogen werden.
Begründung
Für einen reibungslosen Betrieb ist eine Nutzungsvereinbarung erforderlich. Derzeit verläuft der Betrieb nicht reibungslos. Es treten u.a. Probleme bei Vermietung des Saals, der Beleuchtungsanlage und Tonanlage auf.Die Zuständigkeiten sind unklar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heimerl
(Bürgerhausreferent)

