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Aktuelles

Liebe Moosburger Bürger,


Schneller und krasser als wir gedacht haben, sind unsere schlimmsten Befürchtungen eingetreten: Aufgrund von Ausgaben für Projekte, die wir von vornherein kritisiert haben, wie den Kunstrasenplatz, das Glasdach auf dem Feyerabendhaus, das Jugendhaus in Schneckenform und die unkoordinierte Sanierung des Elisabethenheims ist der städtische Haushalt für 2012 in erhebliche Schieflage geraten. Beim Eisstadion haben wir uns seinerzeit für die geschlossene Variante ausgesprochen, die für 4 Mio. Euro zu haben gewesen wäre. Auch die Sanierung und Überdachung des alten Stadions, für die sich der Stadtrat entschied, steht mittlerweile bei aktuellen Kosten von 4 Mio. Euro. Ein Gutachten hat jetzt ergeben, dass das Stadion aus Lärmschutzgründen komplett eingehaust werden muss. Die Verwaltung schätzt die Kosten dafür auf 1,1 Mio. Euro. Die Bürgermeisterin und die sie unterstützende CSU-Fraktion sollte allmählich einsehen, dass es für Moosburg schädlich ist, andere Meinungen aus parteipolitischen Erwägungen grundsätzlich nieder zu stimmen. Eine erfreuliche Entwicklung in diesem Sinne ist die Zustimmung zu Josef Dollingers Antrag zur Schuldenbegrenzung und Rückzahlung in 2013/14.

Den Stadträten stehen nach der Haushaltsdebatte ein paar ruhigere Tage bevor. So wünsche ich auch Ihnen eine schöne Weihnachtszeit, einen ruhigen Jahresausklang und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.


Ihr

Hinrich Groeneveld

 

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Pressemitteilungen

FREIE WÄHLER zur Finanzierung einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München

Pointner: FMG muss Haushaltsausschuss des Landtags schnellstens Finanzkonzept vorlegen

 

München (ml). Die Finanzierung einer dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen ist nach Auffassung der FREIEN WÄHLER für deren Anteilseigner – darunter zu 51 Prozent der Freistaat Bayern – eine riskante Milliardeninvestition. Man­fred Pointner, f inanzpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag , kritisierte das Geschäftsgebaren der Flughafen München GmbH (FMG) : „ Ein Finanzierungskonzept soll es laut Aussagen des Finanzvorstandes der FMG ja bereits geben. Bislang wurde es dem Haushaltsausschuss des Landtags jedoch nicht vorgelegt. Die finanziellen Risiken, die der Startbahnbau in sich birgt, müssen aber vorab geklärt werden. Daher ist der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen möglichst frühzeitig mit einzubeziehen. Es ist unverantwortlich, wie zum derzeitigen Zeitpunkt mit öffentlichen Geldern Glücksrad gespielt wird.“

 

Der Staatshaushalt würde beim Bau einer dritten Startbahn nicht nur auf die Verzinsung des bisherigen Darlehens für die Flughafen München GmbH (FMG) verzichten, so Pointner: „Sollte der Flughafen die anvisierte Zielsetzung verfehlen und Verluste schreiben, bedarf er anschließend möglicherweise noch zusätzlicher Finanzspritzen des Freistaats.“ Die FREIEN WÄHLER lehnen den Bau einer dritten Start- und Landebahn ab und begründen dies unter anderem mit einer Strukturpolitik für ganz Bayern, nicht geprüften Akkreditierungen am Flughafen Nürnberg, aber auch stagnierenden Fluggastzahlen sowie unzumutbaren Lärmemissionen für die Bewohner des direkten Umfelds des Flughafens.

 

Die FDP hat für den morgigen Donnerstag im Bayerischen Landtag eine Aktuelle Stunde zur dritten Startbahn anberaumt und will sich darin für ihren Bau aussprechen. Pointner: „Die Problematik der Finanzierung des Startbahnbaus und die durch sie verursachten Leiden der betroffenen Bevölkerung werden von der Staatsregierung wohl noch immer nicht in vollem Umfang begriffen.“

FREIE WÄHLER zur Abstimmung über Erweiterung des Euro-Rettungsschirms

Aiwanger: Steuerzahler wird über den Tisch gezogen

 

München (do). Der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER, Hubert Aiwanger, kritisiert die Bedingungen, unter denen der Bundestag am Donnerstag einer Erweiterung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt hat. Aiwanger: „Der Steuerzahler wird über den Tisch gezogen. Gläubiger und Banken, welche die Hauptnutznießer der Bürgschaft durch den Steuerzahler sind, werden zur Begleichung der Risiken zu wenig herangezogen. Selbst Kanzlerin Merkel hat in den letzten Monaten gefordert, dass die Verursacher der Krise – vor allem die internationale Finanzwirtschaft – in nennenswertem Umfang an Kosten und Risiken beteiligt werden müssten. Dies ist nicht geschehen – stattdessen geht die Politik den Weg des geringsten Widerstandes und belastet den Wehrlosesten: den Steuerzahler.“

 

Aiwanger befürchtet für die Zukunft, dass sich die Eurokrise weiter verschärfen wird und begründet dies mit der mangelnden Glaubwürdigkeit der bisherigen Euro-Rettungspolitik: „Die Bundesregierung hat für den Rettungsschirm eine stärkere Beteiligung der Finanzwirtschaft gefordert. Wenn wir uns bei den Zukunftsprognosen für den Euro auf die Aussage der Bundesregierung genauso verlassen können wie auf ihr bisheriges Versprechen zur Beteiligung der Finanzwelt, dann kommt das dicke Ende erst noch auf uns zu.“

FREIE WÄHLER fordern Zusammenlegung von Schulbildung und Frühkindlicher Bildung in einem Ministerium

Gottstein: Deutliche Ausweitung des Lehrerbudgets dringender denn je!

 

München (do). Die FREIEN WÄHLER haben am Mittwoch bei einer Landtagspressekonferenz gefordert, Schulbildung und Frühkindliche Bildung in die Verantwortung des Kultusministeriums zu legen. Angesichts der alarmierenden Leistungsergebnisse des ersten Schülerjahrgangs am achtjährigen Gymnasium forderte die stv. Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Eva Gottstein, das G8 noch einmal kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

 

„Wir benötigen einerseits eine flexible Vernetzung von Mittel- und Oberstufe am G8. Um auch künftig eine wohnortnahe Mittelschule gewährleisten zu können, brauchen wir vor allem für die Schulen im ländlichen Raum eine deutliche Ausweitung des Lehrerbudgets. Es darf nicht sein, dass junge Pädagogen mit besten Abschlüssen in Bayern zu Tausenden arbeitslos auf der Straße stehen, während Schüler, Lehrer und Eltern über eine mangelnde Stundenausstattung in evident wichtigen Schulfächern klagen.“ Das Motto „kurze Beine, kurze Wege“ scheine zunehmend in Vergessenheit zu geraten, so Gottstein weiter. Gerade im Grundschulbereich gelte es daher, die derzeit bestehenden Schulen auch in Zukunft zu erhalten. Kombiklassen als Sparmaßnahme seien keine Lösung! „Hier läuft etwas grundlegend schief, das wir Kultusminister Ludwig Spaenle nicht länger durchgehen lassen dürfen."

 

Claudia Jung, familienpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, betonte: „Wir wollen weg von bloßer Frühkindlicher Betreuung und hin zu echter Frühkindlicher Bildung. Dazu benötigen wir mehr pädagogisch gut geschultes Personal in Kindertagesstätten und Vorschuleinrichtungen, auch mehr männliches Personal.“ Jung forderte weiter ein Konzept der Bayerischen Staatsregierung in Anlehnung an die guten Erfahrungen mit den Projekten „KIDZ Programm“ und „Vorkurs Deutsch“, über das allen Kindergartenkindern Kompetenzen vermittelt werden könnten, die ihnen den Start in die Schullaufbahn erleichtern und damit für gleiche Bildungschancen von Anfang an sorgten – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

 

Beide Politikerinnen dankten den Lehrerinnen und Lehrern im Freistaat für ihr engagiertes Arbeiten unter teils schwierigen Bedingungen und waren sich abschließend einig, dass Schulnoten nur einen Teil der Fähigkeiten und der Persönlichkeit junger Menschen widerspiegelten. „Deswegen hoffen wir, dass die Eltern ihren Kindern nach einem anstrengenden Schuljahr nun auch Gelegenheit geben, sich in den Sommerferien gründlich zu erholen.“

 

 

Unser Pressefoto zeigt v.l.: Claudia Jung, MdL und familienpolitische Sprecherin, Eva Gottstein, MdL, stv. Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie Dirk Oberjasper, Pressesprecher.

FREIE WÄHLER zum aktuellen Atomstreit in der Regierungskoalition

Aiwanger: Schwarz-Gelb ist zur Mitte der Wahlperiode am Ende

 

München (do). Der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER, Hubert Aiwanger, bewertet die aktuelle Auseinandersetzung in der schwarz-gelben Regierungskoalition in Bayern als Zeichen zunehmender Nervosität aufgrund des näher rückenden Wahljahres 2013 und sieht keine verlässliche Regierungslinie mehr in zentralen Politikfragen.

 

Aiwanger: „Wenn Söder mit Rücktritt droht, weil er sich mit seinem Ausstiegsdatum 2022 nicht durchsetzen kann, dann hat er den Ernst der Lage erkannt. Der schwarz-gelbe Kittel brennt und Söder will nicht mit schuld sein an einer Wahlniederlage 2013 in Land und Bund. Jetzt rächt sich für Schwarz-Gelb die massive Abhängigkeit von der Atomlobby. Seehofer & Co. sind zu einer Politik im Sinne der Bevölkerungsmehrheit nicht mehr in der Lage. Eine Laufzeitverlängerung jeglicher Art ist eine politische Bankrotterklärung. Nach dem Atomkonsens wäre Isar 2 als letztes der fünf bayerischen Atomkraftwerke 2020 vom Netz gegangen. Selbst der Seehofer/Söder-Vorschlag, erst 2022 das letzte bayerische AKW abzuschalten, wäre somit eine Laufzeitverlängerung. Da eine Einigung weder in der CSU noch bei der Regierungskoalition in Sicht ist, gilt eines: Schwarz-Gelb ist in dieser zentralen Frage am Ende.“

FREIE WÄHLER zur Einführung der elektronischen Fußfessel

Hanisch: Erst von CSU abgelehnt, jetzt eingeführt – wertvolle Zeit verloren

 

München (da). Joachim Hanisch, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und sicherheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zeigt sich im Rahmen der heutigen Plenardebatte erfreut über die Einsicht der Landesregierung, die elektronische Fußfessel nun doch einführen zu wollen: „Dies zeigt, dass die Ideen der FREIEN WÄHLER zwar, wie so oft, erst abgelehnt, aber dann doch kopiert und umgesetzt werden.“

 

Anlässlich der bundesweiten Reform der Sicherungsverwahrung Ende des letzten Jahres im Rahmen der Änderung des Strafgesetzbuchs darf in der Zukunft der Aufenthalt rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualstraftäter elektronisch überwacht werden. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat bereits vor fast einem Jahr die Einführung der elektronischen Aufsicht unter anderem für Fälle der Ersatzfreiheitsstrafe oder Vollzugslockerungen in einem Gesetzentwurf gefordert. Damals hatten den Vorschlag jedoch alle Fraktionen und insbesondere Justizministerin Merk vehement abgelehnt.

Freie Wähler zur Kandidatur von Staatskanzleichef Siegfried Schneider zum Nachfolger Prof. Rings bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Piazolo: Transparenz und Fachwissen müssen Priorität haben

 

München (do). Die Freien Wähler haben ihre Forderung nach mehr Transparenz bei der Besetzung öffentlicher Ämter erneuert. Gut vier Wochen vor der Neuwahl des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sagte der medienpolitische Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo, Transparenz und Fachwissen müssten gerade bei der Besetzung solch sensibler Posten absolute Priorität haben.

 

„Für mich hat es ein erhebliches ‚Geschmäckle‘, wenn Staatskanzleich­ef Sigfried Schneider mitten aus dem Machtzentrum der b ayerischen Regierungspolitik ohne Einhaltung jeglicher Schamfrist in die Präsidentschaft einer Behörde eintreten soll, die mit der Zulassung und Kontrolle aller privater Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern beauftragt ist.“ Ein solches Gebaren lege den Vorwurf von Parteibuchwirtschaft nahe. Selbst der ehemalige hessische Ministerpräsident Koch, so Piazolo weiter, habe zwischen dem Zeitpunkt seiner Demission und dem Arbeitsbeginn in der freien Wirtschaft mehrere Monate Zeit verstreichen lassen.

Dringlichkeitsantrag Parteispenden

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Bernhard Pohl und Fraktion der Freien Wähler

Änderung des Parteiengesetzes

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass in das Parteiengesetz folgende Änderungen aufgenommen werden:

1. Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen (nicht rechtsfähige Vereine, Personengesellschaften) werden verboten.

2. Die Annahme von Spenden natürlicher Personen werden auf einen jährlichen Höchstbetrag von 50.000 € begrenzt.

3. Die Publizitätspflicht des § 25 Abs. 3 Satz 1 PartG wird auf 5.000 € abgesenkt. Die Anzeige beim Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 25 Abs. 3 Sätze 2 und 3 PartG hat zu erfolgen, wenn eine Spende im Einzelfall die Höhe von 25.000 € übersteigt.

4. Sponsorenzuwendungen sind wie Spenden im Rechenschaftsbericht gesondert zu veröffentlichen.

5. Diese Vorschriften gelten für Parteien und Wählergruppen.

Begründung:
Die Parteifinanzierung ist ein skandalträchtiges Thema, das immer wieder Anlass zur
Diskussion bietet. Auch in jüngster Zeit wurden wieder Rufe nach einer Verschärfung der
Regelungen zu Parteispenden laut.
Es steht außer Frage, dass den Parteien zur Erfüllung ihrer nach dem Grundgesetz
obliegenden und durch das Parteiengesetz konkretisierten Aufgaben Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die mannigfaltigen Parteiaktivitäten verursachen Kosten.
Da sich aus Art. 21 Abs. 1 GG das Verbot einer überwiegenden staatlichen Finanzierung
ableitet, wird den Parteien nach § 18 PartG lediglich eine Teilfinanzierung gewährt, um zu verhindern, dass die Interessen Wohlhabender nicht von vornherein aussichtsreicher sind als diejenigen von weniger vermögenden Bürgern. Daneben werden Parteien durch Spenden und Mitgliedsbeiträge oder mittelbar z.B. durch die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder durch die steuerliche Privilegierung von Zuwendungen finanziert. Die finanzielle Unterstützung der Parteien durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden gibt dem Bürger die Möglichkeit, sich parteipolitisch zu engagieren und auf die Politik Einfluss zu nehmen.
Aufgrund des Finanzbedarfs der Parteien besteht jedoch auch stets die Gefahr illegitimer Einflussnahme auf das politische Geschehen.
Nicht nur die staatliche Finanzierung muss reguliert werden sondern auch private
Finanzzuwendungen. Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen
müssen aufgrund der politischen Chancengleichheit grundsätzlich verboten werden.
Andernfalls werden die Spender privilegiert, die nicht nur über ihr eigenes Vermögen
verfügen können, sondern auch über das von Organisationen. Durch finanzielle Mittel
könnten Verfügungsberechtigte über Organisationsvermögen multiple Einflussmöglichkeiten auf Parteien erhalten. Parteien sind aber Vereinigungen von Bürgern und nicht von Organisationen; die Parteien sind gehalten, Politik für den Bürger und nicht für Organisationen zu machen. Deshalb ist in einer Demokratie die Beeinflussung der Politik über das Wahlrecht auch auf natürliche Personen beschränkt. Bereits seit 1995 ist es in Frankreich verboten, Spenden von Unternehmen anzunehmen, da sie aufgrund ihrer Finanzkraft die politische Willensbildung nicht stärker beeinflussen sollen als der einzelne Bürger. Ähnliche Verbote gibt es in sechs weiteren EU-Ländern (z.B. Belgien, Griechenland, Portugal). Unternehmen, Gewerkschaften und Verbände sollen als solche nicht über Finanzzuwendungen die Politik beeinflussen können. Zur weiteren Begrenzung der Einflussnahme ist zusätzlich eine Obergrenze für Spenden auf 50.000 € einzuführen. In Belgien liegt die Höchstgrenze beispielsweise bereits bei 2.000 € und in Frankreich bei 7.500 € (im Rahmen von Wahlkampagnen 4.600 €). Da die Verpflichtung zur Offenlegung der Finanzen ein zentrales Regelungsinstrument darstellt, ist die Grenze zur Veröffentlichung der Parteispenden abzusenken.
Angesichts der jüngsten Vorgänge unter anderem in Nordrhein-Westfalen muss die
Veröffentlichung von Sponsorenzuwendungen zukünftig auch im Parteiengesetz geregelt
werden.


Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Politik
gewährleistet werden.

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